Endbenutzer-Lizenzvertrag für das Aphasietherapie-Übungsprogramm ,,Fleppo"
und die von diesem genutzten Mediadaten

Stand: 14.12.2011

Diese Lizenzbestimmungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem
,,Lizenzgeber" LinguAdapt U. Vollmer & Dr. Peter Roosen GbR für die
Softwareanwendung ,,Fleppo" und der im Verbund mitgelieferten Mediadaten
(Bilder, Audiodateien) und Ihnen, dem ,,Lizenznehmer". Fleppo nutzt weitere
eigenständige Teilprogramme bzw. Mediadaten (z.B. Schriften), die eigenen
Lizenzbedingungen (GPL, LGPL und weitere) unterliegen. Die Lizenzbedingungen für
diese Teilprogramme werden Ihnen unten stehend ebenfalls zur Kenntnis gegeben.
Durch Verwendung von Fleppo erkennen Sie auch diese als Bestandteil einer
Gesamtnutzungsvereinbarung an.

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche Recht ein, die
erworbene Software zu den Bedingungen dieses Vertrages zu nutzen; im Übrigen
verbleiben alle Rechte an der Software, den Mediadaten und der Dokumentation
beim Lizenzgeber. Diese Bestimmungen gelten auch für nachfolgende Produkte
(Updates, Ergänzungen, Erweiterungen) dieser Software, es sei denn, diesen
Produkten liegen andere Bestimmungen bei, die explizit nachfolgende Bestimmungen
aufheben oder modifizieren. Mit dem Anklicken der unten stehenden Auswahlbox
versichern Sie, dass Sie von den Lizenzbedingungen voll umfänglich Kenntnis
genommen haben und die überlassene Software gemäß diesen einsetzen werden.


1. Bestandteile der überlassenen Software bzw. Zusatzmodule

Fleppo besteht aus einem Rahmensystem, über das verschiedenartige,
ebenfalls enthaltene Übungsstrukturen angesprochen werden, in denen zahlreiche
Bild- und Sprach-/Klangdateien eingebunden werden. Die hier geschlossene
Lizenzvereinbarung erstreckt sich sowohl auf die Programmmodule als auch auf die
enthaltenen Mediendateien.

Besonders wird auf das als PDF-Datei mitgelieferte Nutzerhandbuch mit seinen
detaillierten Beschreibungen der einzelnen Übungsstrukturen hingewiesen.

Fleppo nützt eine größere Zahl zusätzlicher Open-Source-Komponenten in
jeweils nicht modifizierter Form, die eigenständigen Lizenzbedingungen
unterliegen. Diese Lizenzbedingungen sind der Fleppo Distribution in
elektronischer Form beigefügt, jedoch mangels Übersetzung teilweise in
englischer Form. Der Lizenzgeber des Fleppo Systems versichert, dass diese
Lizenzbedingungen in Bezug auf ausschließliche programmtechnische Nutzung in
keinem Fall restriktiver sind als die für Fleppo hier in deutscher Sprache
formulierten.

Folgende Lizenzen betreffen eingebundene Pakete und sind im Verzeichnis
,,Lizenzen" auf der CD beigefügt:

GnuPublic-License.txt,
LesserGnuPublic-License.txt,
BSD-License.txt,
Java-Lizenzvertrag.pdf
Werken-License.txt
CDDL.txt

JDOM-License.txt:
* This product includes software developed by the 
  JDOM Project (http://www.jdom.org/)

Apache-License.txt:
*  This product includes software developed by http://www.xerial.org


2. Nutzung der überlassenen Software

(1)   Der Lizenznehmer erhält durch diesen Vertrag die Erlaubnis, die
      überlassenen Programme und Mediendaten auf einem Arbeitsplatzrechner zum
      Gebrauch zu installieren. Er hat auf Mehrplatzsystemen durch technische
      Vorkehrungen oder dokumentierbare interne Absprachen dafür zu sorgen, dass
      zu jeder Zeit nur eine Instanz von Fleppo aktiv ist. Die Erstellung
      von Sicherungskopien ist zulässig, sofern diese nicht als direkt nutzbare,
      weitere Arbeitsplätze gestaltet werden.
(2)   Die Nutzung von Fleppo wird zeitlich unbefristet zugestanden.
(3)   Fleppo stellt Anforderungen an die Ausstattung des Rechners
      (Soundkarte, grafischer Ausgabebildschirm, Maus), die im Handbuch genauer
      erläutert werden. Es obliegt dem Lizenznehmer, für eine adäquate
      Ausstattung des Arbeitsplatzrechners zu sorgen.



3. Copyright

Fleppo und die im Verbund vom Lizenzgeber mitgelieferten Mediendateien sind
geistiges Eigentum des Lizenzgebers und somit urheberrechtlich geschützt. Sie
unterliegen dem Schutz der Copyright-Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der
internationalen Vertragsbedingungen und den geltenden Gesetzen der Länder, in
denen Fleppo und die mitgelieferten Mediendateien genutzt werden. Die
Struktur, die Anordnung und der Code der Module enthalten Geschäftsgeheimnisse
und vertrauliche Daten des Lizenzgebers und möglicherweise dessen Zulieferern.
Sie verpflichten sich, keine Änderungen, Anpassungen, Übertragungen,
Rückübersetzungen, Dekompilierungen, Disassemblierungen oder ähnliche Versuche
durchzuführen, um einen Quellcode der Module oder abgeleitete Mediendateien zu
erhalten.


4. Übertragung

Sie sind nicht berechtigt, Rechte an Fleppo Programmmodulen oder
Mediendateien auf Dritte zu übertragen.


5. Kündigung

Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Lizenzgeber berechtigt, diese
Endbenutzerlizenz fristlos zu widerrufen, wenn Sie deren Bestimmungen nicht
einhalten oder Urheberrechte verletzen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet,
sämtliche Kopien aller Module zu vernichten.


6. Haftung

(1)   Der Lizenzgeber haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober
      Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen,
      sowie bei Personenschäden für die durch den Gebrauch von Fleppo
      verursachten Schäden.
(2)   Fehler in Fleppo, die sich auf den Einsatz von Programmen oder
      Bibliotheken Dritter, die nicht Bestandteil der Auslieferung sind, in dem
      verwendeten Computersystem zurückführen lassen, werden von dieser Haftung
      ausgeschlossen.
(3)   Ebenfalls ausgeschlossen wird die Haftung für Schäden an Computeranlagen,
      Daten oder anderer Software des Lizenznehmers, sofern diese durch
      Wechselwirkungen von Fleppo mit bereits zuvor installierten oder
      später nachinstallierten Programmen Dritter entstehen. Um diese zu
      vermeiden, hat der Lizenznehmer ggf. durch Testinstallationen die
      Funktionsfähigkeiten im Vorfeld zu überprüfen.
(4)   Die Lauffähigkeit von Fleppo wird nur für den zum Zeitpunkt der
      Lizensierung vorliegenden Stand des Betriebssystems und seiner
      Zusatzkomponenten zugesichert. Findet zu späterer Zeit eine
      Systemveränderung (z.B. ein Betriebssystem-Update) statt, das zu einer
      Fehlfunktion von Fleppo führt, trägt alleine der Nutzer die
      Verantwortung für die Lauffähigkeit von Fleppo und die Möglichkeit
      des Zugriffs auf damit verbundene Daten.
(5)    Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur und begrenzt auf
       den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn eine Pflicht verletzt
       wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Nutzungszwecks von
       besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
(6)    Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(7)    Bei Verlust von Daten durch Anwendung von Fleppo bei unverändertem
       Grundsystem haftet der Lizenzgeber nur für denjenigen Aufwand, der bei
       ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Lizenznehmer für die
       Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(8)    Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden aus entgangenem Gewinn,
       Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von
       Daten oder anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der fehlerhaften
       oder bestimmungsfremden Benutzung der Software entstehen. Dieser
       Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
       Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(9)    Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für den mit dem Einsatz der
       Software beim Lizenznehmer bezweckten Erfolg. Die Interpretation
       dargestellter Daten obliegt ausschließlich dem Lizenznehmer.
(10)   Haftung für Ansprüche Dritter werden ausgeschlossen.
(11)   Fleppo ist nicht auf Fehlertoleranz hin entwickelt. Das Programm ist
       somit nicht für eine Verwendung in gefahrenträchtiger Umgebung geeignet,
       in der ein störungsfreier Betrieb erforderlich ist, wie etwa in
       nukleartechnischen Einrichtungen, Navigations- oder Sicherungssystemen,
       Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder anderen Systemen, bei denen
       eine Fehlfunktion der Technologie direkt zu Todesfällen, Personenschäden
       oder anderen schwerwiegenden Schäden an Sachen oder der Umwelt führen
       würde. Wird Fleppo oder die mit dessen Hilfe gewonnenen Erkenntnisse
       unter solchen Randbedingungen eingesetzt, wird jegliche Haftung für
       auftretende Schäden ausgeschlossen, da sie als mutwillig durch den
       Lizenznehmer in Kauf genommen betrachtet werden.


7. Salvatorische Klausel

(1)    Die Einschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistung und Haftung sowie
       der ausschließliche Anspruch nach Maßgabe dieser Nutzungslizenz gelten nur
       in dem Umfang, in dem diese Einschränkungen oder Ausschlüsse nach Maßgabe
       der Gesetze des Landes des Lizenznehmers zulässig sind.
(2)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
       undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
       undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im
       Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
       Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
       deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen,
       die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
       undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
       gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
       erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
